Die Präsenz unserer Mitarbeitenden leistet einen Beitrag zur Einhaltung der Bahnhofordnung, verhindert Straftaten und beugt Belästigungen vor. Wir bewachen und schützen alle Einrichtungen und Anlagen und arbeiten eng mit den Verantwortlichen der Bahn, dem Polizeikorps sowie den Schutz- und Rettungsdiensten zusammen.
Reisenden und Besucherinnen und Besuchern im Bahnhof geben wir gerne Auskunft; dem Personal in Geschäften, Restaurants und dem Personal der Transportunternehmen stehen wir bei Problemen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Überwachungszentralen in den grossen Bahnhöfen koordinieren die Einsätze unserer Patrouillen und der übrigen Schutz- und Rettungsdienste in den Bahnhöfen. Ist ein Lift defekt, der Strom ausgefallen oder liegt ein Brand- oder Sanitätsfall vor – die Überwachungszentrale leitet rasch die notwendigen Massnahmen ein.
Unsere Mitarbeitenden sind die Ersten vor Ort und leisten Erste Hilfe. Bei Auseinandersetzungen und Sachbeschädigungen greifen wir ein, bewahren auch in schwierigen Situationen Ruhe und behalten den Überblick.
Compliance – von Werten geleitet, verantwortlich ans Ziel.
Wir bekennen uns zu einer Unternehmenskultur, in welcher sich alle Beteiligten ethisch und rechtlich korrekt verhalten. Wir verlangen von allen Mitarbeitenden, aber auch von unseren Geschäftspartnern die Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Regelungen. Damit bürgen wir für Sicherheit, Qualität und Nachhaltigkeit im Interesse unserer Kundinnen und Kunden und schaffen die Voraussetzungen für ein integres Arbeits- und Geschäftsumfeld.
Vermutete Compliance-Verstösse sowie Fragen können vertraulich oder auch anonym der Compliance-Meldestelle über ein sicheres, webbasiertes System gemeldet werden. Mitarbeitende der SBB und ihrer Konzerngesellschaften sowie Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten und Geschäftspartner:innen können diese nutzen.
Sämtliche Compliance-Meldungen werden nach einem standardisierten Prozess entgegengenommen und untersucht. Alle gelieferten Informationen und die Falluntersuchungen, einschliesslich der Identität des/der Hinweisgebenden, werden unter Vorbehalt der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt.